Schwarzenbach-Talsperre in Forbach

Die Schwarzenbach-Talsperre ist der größte Stausee im Nordschwarzwald und mißt ca. 2,5 km in der Länge.

Die Schwarzenbach-Talsperre ist zu jeder Jahreszeit ein wunderbares Ausflugsziel. Aus der Vogelperspektive ist der Herbst einzigartig, die Landschaft präsentiert sich voller farblicher Kontraste und die Sonne gibt den letzten Feinschliff dazu. Auch der Blick von oben in der kalten Jahreszeit im Winter, sieht bezaubernd aus. Rundum die Schwarzenbach-Talsperre ist sie auch im Schnee ein fantastisches Wanderparadies.

Die Talsperre liegt auf einer Höhe von 668,5 Metern zwischen der Schwarzwaldhochstrasse und dem Murgtal an der L 83 rund 10 km von Forbach entfernt. Das Wasser wird in unter- und oberirdischen Druckstollen und -rohren zur Stromgewinnung bis zum Rudolf-Fettweis-Werk (EnBW) in Forbach geleitet.

Durch seine idyllische Lage, umrahmt von Schwarzwaldbergen ist der See ein beliebtes Ausflugsziel im Sommer wie im Winter zum Bootfahren, Wandern, Radeln und Baden. Die begehbare Mauerkrone misst eine Länge von ca. 400 Meter und ist 65 Meter hoch. Der See ist über 2 km lang. Der Auslegungs-Staupegel liegt auf 668,5 Meter ü. NN, dabei speichert der See 14,4 Millionen Kubikmeter Wasser.

Am Grund der Staumauer gibt es einen Grundablass zur Entleerung des Stausees, die 2 Monate und 14 Tage dauert. 24 Öffnungen unterhalb der Dammkrone stellen sicher, dass bei Hochwasser die Mauer nicht überlastet wird. Auf der Seeseite dient ein Wasserentnahmeturm der Wasserentnahme für den Druckstollen.

Drohnenaufnahmen

Die Aufnahmen sind aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach  § 59 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz (UrhG) zulässig. Die Panoramafreiheit erlaubt es, Lichtbilder von urheberrechtlich geschützten Werken, die sich dauerhaft im öffentlichen Raum befinden, zu fotografieren und die Bilder anschließend zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben sowie gewerblich auszuwerten. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt.